Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise
Vor Eintritt in die stationäre Rehabilitation
- ärztliche Verordnung an die Klinik übermitteln, möglichst 7 Tage vor Übertritt. Das Gesuch um Kostengutsprache wird von der Klinik gestellt
Vor Eintritt ins Kurhaus oder Heilbad
- Original der ärztlichen Verordnung (Kur- bzw. Badekur) an die Krankenversicherung
- Kopie der Verordnung an Kurhaus (bzw. Heilbad)
Bitte beachten Sie ausserdem
- dass Verordnungsformulare auf www.wohlbefinden.com zum Herunterladen bereitstehen
- dass auf der Verordnung die Krankenkasse(n) OKP und VVG Zusatz inkl. Versicherten-Nummer aufgeführt werden
- dass die Eintrittszeit abgeklärt wird (in der Regel ist diese nachmittags)
Mit Eintritt oder Übertritt - je nach Status des Gastes
- Überweisungsbericht der Pflege, Stand des Pflegebedarfs, der Pflegeplanung, Medikamentendosierungskarte
- Bei Wundverbänden Wundmanagement, Wund- und Verbandsprotokoll, allfällige Fotos
- Überweisungsbericht des behandelnden Arztes (ev. mit OP-Bericht, Röntgenbilder, Laborbericht, etc.)
- Verordnung für Physiotherapie, Geh-Bad usw.
- offizielles Formular bei Verordnung zur Physiotherapie siehe auch unter www.physioswiss.ch
- Medikamente für den ersten Aufenthaltstag
Bei Übertritten am Freitag, Samstag oder Sonntag
- Medikamente bis zum nächsten Werktag
- Verbandsmaterial bis am nächsten Werktag



