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Wissenswertes

Vor dem Antritt des Aufenthalts...
...in ein Haus von Wohlbefinden Schweiz kehren Sie folgendes vor: Sie klären mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung ab, ob und in welchem Umfang sie die medizinischen Kosten – und allenfalls auch die Hotelkosten für Unterkunft und Verpflegung – übernimmt. Eine ärztliche Kur- oder Rehabilitationsverordnung allein genügt nicht als Kostengutsprache! Sie benötigen dazu eine Bestätigung Ihres Kranken- oder Unfallversicherers, die Ihnen Auskunft gibt, ob und in welchem Mass die medizinischen Kosten und die Hotelleistungen übernommen werden.

Leiten Sie die Verordnung so rasch wie möglich vor dem geplanten Antritt der Kur oder Rehabilitation an Ihren Krankenversicherer weiter. Lehnt die Versicherung eine ärztlich verordnete, stationäre Rehabilitation ab, so können Sie eine beschwerdefähige Verfügung der Kasse verlangen und den Rechtsweg beschreiten. Bei einer Kurverordnung beschränkt sich dies auf die Behandlungen, welche die obligatorische Krankenversicherung betreffen. Bei den Kostengutsprachen an den Aufenthalt handelt es sich um Leistungen aus Zusatzversicherungen. Diese unterstehen dem Bundesgesetzt über den Versicherungsvertrag VVG. Ansprüche aus den Zusatzversicherungen können daher nur via VVG geltend gemacht werden.

Der Rehabilitationsklinik oder dem Kurhaus stellen Sie einen allfällig vorhandenen Diätplan zur optimalen Vorbereitung für Ihren Aufenthalt möglichst vor Ankunft zu.

Beim Eintritt...

...klären Sie medizinische Fragen mit Ihrem einweisenden Arzt oder dem verantwortlichen Mediziner vor Ort ab.
Bei einem längeren Aufenthalt verlangen einzelne Mitglieder von Wohlbefinden Schweiz bei der Buchung eine Anzahlung. Erkundigen Sie sich bei der Reservation über die Höhe des Akontos.

Bei der Abreise...
...bezahlen Sie die Rechnung selbst (ausser es besteht eine Kostengutsprache einer Kranken- oder einer Unfallversicherung). Sie fordern dann selber bei der entsprechenden Versicherung die Rückerstattung ein.

Für ein gebuchtes Zimmer, das nicht wie vereinbart beansprucht wird wegen kurzfristiger Absage der Reservation (weniger als eine Woche), Nichterscheinen ohne Abmeldung, vorzeitigem Abbrechen des Aufenthalts können folgende Regelungen angewendet werden: Voller Pauschalpreis des Arrangements für 3 Tage oder der Preis für höchstens 5 Übernachtungen und 50% des Mahlzeitenpreises (entspricht den Regelungen von hotelleriesuisse).

 

Melden Sie bitte allfällige Unstimmigkeiten mit einem Mitglied von Wohlbefinden Schweiz schriftlich oder per E-Mail an unsere Geschäftsstelle.